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   AG Biedenkopf, 03.01.1996 - 4 F 145/95   

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https://dejure.org/1996,8321
AG Biedenkopf, 03.01.1996 - 4 F 145/95 (https://dejure.org/1996,8321)
AG Biedenkopf, Entscheidung vom 03.01.1996 - 4 F 145/95 (https://dejure.org/1996,8321)
AG Biedenkopf, Entscheidung vom 03. Januar 1996 - 4 F 145/95 (https://dejure.org/1996,8321)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Anspruchs eines Kindes gegen den unterhaltspflichtigen, von der Mutter geschiedenen Vater auf Auskunfterteilung über Vermögen und Einkünfte; Umfang der Auskunftspflicht eines Unterhaltspflichtigen im Hinblick auf eine systematische Aufstellung seiner Einkünfte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 963
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Flensburg, 31.08.2009 - 92 F 140/09

    Unternehmerfalle Auskunft zu Unterhaltszwecken?

    Bei Gesellschaftern, die zwar nicht alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer sind, aber aufgrund der Quote ihrer Beteiligung oder ihrer Position die Geschäfte der Gesellschaft oder die Gewinnausschüttung steuern oder in ihrem Interesse maßgeblich beeinflussen können, sind die Grundsätze der Auskunftspflicht für Selbständige anzuwenden (vgl. Wendl/Kemper, § 1, Rdn. 219b, 671, 681; OLG Schleswig, SchlHA 1999, S. 214; AG Biedenkopf, FamRZ 1996, S. 963; Fischer - Winkelmann/Meier, Einkünfte aus Gesellschafterbeteiligung, FamRZ 1996, S. 1396; BGH, FamRZ 1982, S. 680 ff; Luthin, Handbuch des Unterhaltsrechts, 10. Aufl., 1. Kapitel, Rdn. 1218, 1379).
  • LG Frankenthal, 19.01.2006 - 3 O 494/05
    Dazu zählen hingegen nicht solche Aufwendungen des Mieters, mit denen durch eine von dem Pächter im Einvernehmen mit dem Verpächter durchgeführte Baumaßnahme der vertragsgemäße Zustand der Mietsache überhaupt erstmals hergestellt wird (OLG Zweibrücken, Urteil vom 15. März 1999, Az. 7 U 170/98, JURIS, Rdnr. 22; BGH WuM 1994, 201, OLG Rostock, Beschluss vom 24. Februar 2005, Az. 3 U 187/04, JURIS Rdnr. 10 = NZM 2005, 666; LG Mannheim, Urteil vom 20. Dezember 1995, Az. 4 F 145/95, JURIS Rdnr. 5 = NJW-RR 1996, 1357).
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